|
5.
Gesetze und Verordnungen - Die Hindernisse der Bürokratie Abkürzungen
Am
1. Januar 1993 wurde der freie Warenverkehr im europäischen Binnenmarkt
verwirklicht. Damit verbunden ist auch eine Vereinheitlichung
sicherheitstechnischer Vorschriften der EG. Da aber die EG nicht unmittelbar
für die Bundesrepublik Deutschland rechtsgültige Gesetze und Verordnungen
erlassen kann, wurden von der EG Richtlinien erlassen. Der Inhalt dieser
Richtlinien sind grundlegende Mindestsicherheitsanforderungen für Maschinen
(98/37/EG) und Niederspannung (73/23/EWG). Auf deren Grundlage werden die
Richtlinien der EG in nationales Recht (hier deutsches Recht) umgesetzt.
Als sichtbares Zeichen der Übereinstimmung mit den Sicherheitsanforderungen der EG-Richtlinien müssen die Produkte seit dem 1. Januar 1997 die CE-Kennzeichnung tragen. Die Kennzeichnung richtet sich nicht an die Konsumenten. Sie soll vielmehr den Behörden signalisieren, daß das Erzeugnis allen Gemeinschaftsrichtlinien entspricht und frei im europäischen Binnenmarkt in Verkehr gebracht werden darf. © by Rainer Weller |